
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Helgoland Park & Relax Dennis Fehlau
1. Vertragsgegenstand
1.1 Mit der Annahme eines Parkscheins oder dem Abschluss einer Reservierung (online, telefonisch oder schriftlich) kommt ein Mietvertrag über einen Stellplatz für ein Kraftfahrzeug (KFZ) zustande.
1.2 Der Vermieter stellt dem Mieter einen Stellplatz für die vereinbarte Dauer zur Verfügung. Die vertragliche Leistung beschränkt sich auf die Überlassung der Stellfläche. Eine Bewachung, Überwachung oder Verwahrung des Fahrzeugs ist nicht Gegenstand des Vertrages.
1.3 Der Vermieter gewährt keinen Versicherungsschutz für das eingestellte Fahrzeug.
2. Mietpreis, Zahlung und Stornierung
2.1 Der Mietpreis richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisliste.
2.2 Die Mietgebühr ist – sofern nicht vorab beglichen – vor dem Verlassen des Parkplatzes zur Zahlung fällig.
2.3 Stornierungen sind bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei möglich. Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen wird eine Stornierungspauschale in Höhe von 10,00 € erhoben. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3. Haftung des Vermieters
3.1 Eigenverschulden: Der Vermieter haftet für Schäden, die durch ihn, seine Angestellten oder Beauftragten vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden (z. B. Rangierschäden durch Personal).
3.2 Haftungsausschluss Dritte: Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.
3.3 Umwelteinflüsse: Eine Haftung für Schäden durch höhere Gewalt sowie durch unmittelbare oder mittelbare Umwelteinflüsse (z. B. Sturm, Hagel, Überschwemmung, Kotverschmutzung) ist ausgeschlossen.
3.4 Technik & Verschleiß: Der Vermieter haftet nicht für technische Defekte, die ohne äußere Einwirkung auftreten (z. B. entladene Batterien, Marderschäden, Reifenschäden durch Standzeit).
3.5 Meldepflicht: Erkennbare Schäden sind zwingend vor Verlassen des Geländes anzuzeigen.
4. Haftung des Mieters
4.1 Der Mieter haftet für alle durch ihn, seine Begleitpersonen oder Beauftragten verursachten Schäden am Eigentum des Vermieters oder an Fahrzeugen Dritter.
4.2 Der Mieter haftet für Verunreinigungen des Stellplatzes (z. B. Ölverlust). Reinigungskosten werden in Rechnung gestellt.
5. Sicherheit und Elektro-Mobilität
5.1 Es stehen keine Lademöglichkeiten für Elektro- oder Hybridfahrzeuge zur Verfügung. Das Laden an betriebseigenen Steckdosen ist streng untersagt.
5.2 Es dürfen nur technisch einwandfreie Fahrzeuge ohne Leckagen eingestellt werden.
6. Pfandrecht und Zurückbehaltung
6.1 Dem Vermieter stehen wegen seiner Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem Fahrzeug des Mieters zu.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Europäische Kommission bietet eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ an.
